Schengenvisum (Besuchervisum) für Thais beantragen

Anforderungen: Schengenvisum (Besuchsvisum) für thailändische Staatsbürger
Infoblatt: Das wird für die Beantragung eines Schengenvisums (Besuchsvisum) für thailändische Staatsbürger gefordert.

Du willst Deine Freundin oder Deinen Freund in Thailand nach Deutschland einladen? Das Schengenvisum bzw. ein Visum für Deutschland für thailändische Staatsbürger ist nicht einfach zu bekommen. Es müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt und Nachweise erbracht werden. Da ich diesen Prozess gerade hinter mir habe und ich mit meiner Freundin vor 4 Wochen das Besuchsvisum im Deutschen Konsulat in Phuket beantragt habe, möchte ich in diesem Artikel meine Erfahrungen mit Dir teilen. Inzwischen haben wir ihren Reisepass samt Schengenvisum abgeholt, der Antrag war erfolgreich.

Allgemeines zum Schengenvisum (Besuchsvisum)

  • Die maximale Gültigkeit beträgt 90 Tage
  • Die Beantragung ist frühestens 3 Monate vor Reiseantritt möglich.
  • Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Wochen.

Das Schengenvisum in Phuket beantragen

Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Phuket
Das Schengenvisum (Besuchsvisum) für Deutschland kann auch im Honorarkonsulat in Phuket beantragt werden.

Ja, das ist wie gesagt möglich. Man muss dazu nicht nach Bangkok fliegen oder in Deutschland bei der Ausländerbehörde vorstellig werden. Voraussetzung ist, dass Du mindestens 180 Tage am Stück in Thailand bist und das auch nachweisen kannst. (In der Regel durch Dein Visum bzw. die Stempel in Deinem Reisepass)
Das Konsulat in Phuket sendet die Unterlagen nach Bangkok, wo sie abschließend bearbeitet werden.

Voraussetzungen / Anforderungen für Dich als Einlader

  1. Gültiger Reisepass
  2. Verpflichtungserklärung: (Wenn Du das Visum in Thailand beantragst, der Nachweis, dass Du bereits mehr als 180 Tage am Stück in Thailand bist. (Es reicht in der Regel der Reisepass mit Visum + Stempel) Ansonsten musst Du Dich an Deine örtliche Ausländerbehörde wenden.
  3. Solltest Du die Kosten übernehmen, dann musst Du Dein Einkommen und Vermögen nachweisen. Dazu gehören Bescheinigungen vom Arbeitgeber, Gehaltsnachweise, bei Selbstständigen Bescheinigungen durch den Steuerberater (ggf. Gewerbeanmeldung), Kontoauszüge möglichst aller Konten etc. Alles was beweist, dass Du liquide bist.

HinweisWichtig: Der Nachweis von Guthaben auf nur einem Konto kann nicht ausreichen! Ich hatte bei Beantragung Auszüge vom Geschäftskonto, Privatkonto, Sparbuch + das Bankbuch meiner thailändischen Bank dabei.

Voraussetzung / Anforderungen für Thais

  1. Reisepass mit Kopie der ersten Seite mit Lichtbild
  2. 2 Biometrische Passfoto, 4.5 x 3.5 cm groß, weißer Hintergrund, Optimale Gesichtshöhe 36 mm von Haaransatz bis Kinn. Nase in der Mitte des Bildes.
  3. Ausgefüllte VIDEX-Antragserfassung: https://videx.diplo.de (In bestmöglicher Qualität ausdrucken, auch einige Angaben zum Einlader müssen gemacht werden.
  4. Nachweis der Buchung eines Fluges. Ein Ticket ist nicht erforderlich, empfehle ich Dir aber mit beizufügen!
  5. Krankenversicherung: Für die gesamte Reisedauer mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 €. Eine Liste der anerkannten Versicherungsträger findest Du unter www.bangkok.diplo.de (Die Reisekrankenversicherung kannst Du auch im Konsulat abschließen.)
  6. Bestätigung des thailändischen Arbeitgebers mit Angabe von Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens und Urlaubstage + Sozialversicherungskarte + ggf. Gewerbelizenz. Meine Freundin hat zusätzlich zu den benötigten Unterlagen vom Arbeitgeber auch noch Nachweise für Lohnzahlungen der letzten Monate beigefügt.
  7.  Optional Steuerdokumente, Grundbesitzurkunde, Haubesitzurkunde, Geburtsurkunde + Hausregister von Kindern und / oder Heiratsurkunde + Geschäftsunterlagen sowie alle anderen Vermögensnachweise
  8. Sollte der / die Thai die Reise selbst finanzieren, also keine Verpflichtungserklärung erfolgen, dann muss der / die Reisende einen Finanzierungsnachweis erbringen. Dabei gilt die Faustregel 100 € für jeden Reisetag. Ein Nachweis ist durch Kontoauszüge der letzten 6 Monate oder eine Bankbescheinigung möglich. Eine Hotelreservierung oder der Nachweis einer Unterkunft muss ebenfalls erfolgen.

HinweisGrundsätzlich gilt: Möglichst immer Originale mitbringen, Kopien können abgelehnt werden. In manchen Fällen können weitere Unterlagen angefordert werden.

Ablauf

Man geht gemeinsam vor Ort oder getrennt zur Botschaft bzw. dem Konsulat. Im Gepäck die benötigten Nachweise. Man muss dann eine Reihe von Dokumenten ausfüllen und unterschreiben.

Interview

Der / die Reisende wird von der Sachbearbeiterin befragt. Fragen können sein:

  • Wie heißt ihr/e Freund/in?
  • Wie alt ist ihr/e Freund/in?
  • Was macht ihr/e Freund/in beruflich?
  • Wann haben Sie sich kennengelernt?
  • Wo haben Sie sich zum ersten Mal kennengelernt?
  • Auf welcher Sprache haben Sie kommuniziert?
  • Waren Sie schon einmal verheiratet?
  • Haben Sie Kinder?
  • Wo arbeiten Sie?

Nachdem der Papierkram und die Befragung erledigt ist, bezahlt man das kurze Vergnügen mit, wie ich finde, übertriebenen Gebühren und muss dann innerhalb von 3 Wochen auf einen positiven Bescheid warten.

Kosten: Schengenvisum für thailändische Staatsbürger

  • Visum: 2.400 Baht
  • HUT: 1.200 Baht (Leider keine Ahnung worum es sich handelt, steht so auf der Quittung…)
  • Auslagenpauschale: 300 Baht
  • Reisekrankenversicherung beim Konsulat: 807 Baht
  • Verpflichtungserklärung: 1.002 Baht

Machte in meinem / unserem Fall Gesamtkosten in Höhe von 5.709 Baht, was ungefähr 140 € entspricht.

Tipps zur Beantragung

  • Gerade beim ersten Mal sollte man nur einen begrenzten Zeitraum wählen. Gleich 90 Tage werden mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
  • Erbringe so viele Vermögensnachweise wie nur möglich. Das gilt auch für den / die Reisende(n), selbst wenn Du als Einlader die Kosten übernimmst.
  • Angemessene Kleidung, höfliches Auftreten
  • Beim Deutschen Konsulat in Phuket musst du mit extremen Wartezeiten rechnen. Mein Tipp: Gehe 1 Stunde vor Öffnung dahin, öffne die Tür und zieh Deine Nummer. So kannst Du z. B. noch in Ruhe frühstücken und bist bei Öffnung trotzdem als Erster dran! 😉

Beispiel: Ablehnung

VerbotVor uns wurde der Antrag einer Dame abgelehnt. Sie hatte per SMS von der fertigen Bearbeitung erfahren und war gekommen, um ihren Reisepass, hoffentlich mit erteiltem Schengenvisum, abzuholen.

Das Problem war, dass Sie ihren Einlader erst einen Monat kannte, somit wahrscheinlich bei der Befragung schon durchgefallen war. Hinzu kam, dass sie weder einen Arbeitsplatz noch eine Sozialversicherungskarte nachweisen konnte.

Bei ähnlichen Bedingungen rate ich vor einer Beantragung ab. Natürlich kann man es versuchen, aber nach Ablehnung gibt es eine Sperrfrist von 3 Monaten.

Fazit

Wenn Du Deinen Freund oder Deine Freundin nach Deutschland einladen willst, dann kannst Du das bei der zuständigen Ausländerbehörde im Heimatland oder bei der Deutschen Botschaft in Bangkok und im Deutschen Honorarkonsulat in Phuket tun.

Es ist sehr wichtig, dass Du alle benötigten Unterlagen vorlegen kannst. Dein Freund bzw. Deine Freundin muss eine Erwerbstätigkeit nachweisen. Die Sachbearbeiter prüfen, ob die Rückkehrbereitschaft vorhanden ist. (Verwurzelung im Heimatland)

HinweisErbringe lieber mehr Nachweise als nötig. Alles was beweist, dass die Reise finanziert werden kann und das keine Gefahr besteht, dass der oder die Thai nicht zurückkommt. (Grundbesitzurkunde, Gewerbeschein, Geburtsurkunden der Kinder etc.) Alle meinen zusätzlichen Nachweise wurden berücksichtigt und gemeinsam mit den Standardunterlagen nach Bangkok geschickt.

Wenn Du diese Hinweise beachtest, dann sollte einem positiven Bescheid nichts im Wege stehen. Ich wünsche viel Erfolg und drücke die Daumen!

Hast Du bereits Erfahrungen mit der Beantragung eines Schengenvisums oder Tipps für andere Leser, die hier noch nicht genannt wurden? Dann lass es mich und andere Leser in den Kommentaren wissen, vielen Dank!

Schengenvisum in Thailand beantragen

Deutsche Botschaft in Bangkok
Du musst online einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Bangkok vereinbaren. Alle weiteren Informationen, Kontaktdaten, vollständige Adresse etc. findest Du hier: https://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/08/00-Visabestimmungen.html

Deutsches Honorarkonsulat in Phuket
100/425 Chalermprakiat R.9 Rd.,
(Srisuchat, Bypass Road North)
Rassada, Phuket Town 83000 Thailand

(Ca. 1 Kilometer vom Tesco Lotus entfernt)

Tel.:+66 (0) 7661 0407
Fax.:+66 (0) 7661 0408

E-Mail: phuket@hk-diplo.de
https://deutscheskonsulatphuket.com/

Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

16 Gedanken zu „Schengenvisum (Besuchervisum) für Thais beantragen“

  1. Hallo JanDu,

    ich bin gerade dabei mit meiner thailändischen Freundin ein Besuchervisum zu beantragen. Die ganzen Dokumente habe ich ihr schon zugeschickt (Reiseversicherungsnachweis, Verpflichtungserklärung, weitere Einladung von mir, da mein Vater sich finanziell verpflichtet für sie aufzukommen, eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Nr. 6 und § 55 AufenthG). Den Rest, wie die Fotos, den Videx Antrag usw. wird sie zusammenbringen. Den Termin haben wir schon bald am 03.04.17. Da sie große Angst hat, dass das Visum abgelehnt wird, da sie viel im Internet, auf Facebook usw. rumschaut, und dabei sieht, dass viele Anträge abgelehnt werden, habe ich eine Frage, wie wir ihre Rückkehrbereitschaft beweisen können. Sie hat vor 2-3 Monaten eine Firma dort gegründet auf ihren Namen und somit ein Konto wo gering laufend Geldverkehr fließt. Das ist jedoch nicht genug, um die Reise selbst zu finanzieren. Ihre Angst ist, da sie oftmals hört, dass man noch Erspartes haben soll, dass sie abgelehnt wird, da sie nicht genug erspartes hat. Meiner Meinung nach kann der finanzielle Aspekt jedoch keine Rolle spielen, da ja eine Verpflichtungserklärung vorliegt. Ich habe eher Angst, dass es scheitert an mangelnden Beweisen zur Rückkehrbereitschaft/Verwurzelung. Was kann sie alles vorlegen, um diesem Fall mit Sicherheit zu entgehen? Sie ist 22 Jahre alt und studiert. Lebt überwiegend bei ihrer Bekannten (für sie wie eine Tante, Freundin der Familie), da sie von da aus mobiler und schneller zur Uni kommt. Zudem hatte sie 2 mal Teilzeitjobs, die sie aber beide nicht mehr macht. Nun hat sie eine Firma gegründet, bei dem ihre „Tante“ hilft. Familiär ist alles in bester Ordnung, aber wie kann man das nachweisen? Was haben wir für Möglichkeiten für Nachweise? Bisher haben wir: Firmengründung, Bankstatement (nur 2-3Monatsanuszüge), Studiennachweis, Personalausweis)

    Ich bitte um schnelle Hilfe,

    Mit freundlichen Grüßen
    Dustin Schorn

    Antworten
  2. Hallo, ich möchte meine Thai-Freundin im November nach Deutschland einladen, weil sie ab Oktober fertige Lehrerin ist und dadurch die Zeit hätte mich mal in Deutschland zu besuchen…
    Ich hätte ein Frage zu den Kosten…
    Wenn das Visum abgelehnt wird bekomme ich dann etwas zurück erstattet für
    Visum
    HUT
    Auslagenpauschale
    Reisekrankenversicherung
    Verpflichtungserklärung
    Ich bin am überlegen keinen Flug für sie zu buchen bevor das Visum nicht genehmigt ist. Ist das sinnvoll?
    Soweit ich es richtig verstanden habe sende ich ihr als Einladungsschreiben einen selbst verfassten Brief in dem ich sie einlade…
    Gibt es eine Form in der das Einladungsschreiben an sie verfasst werden soll?

    Antworten
  3. 1) Jeder sollte seimen zukünftigen Ehepartner unter dem Schutz des Art.9 der Charta einladen.

    Artikel 9
    Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
    Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen
    Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte

    . Mit der Begründung, meine zukünftiger Ehepartner, soll vor einer Eheschließung, das kümftige Umfeld in Deutschland kennenlernen. 2) Eine Befragung in der Botschaft und in der ABH, ist Rechtswriedrig, ohne einen Gerichtsbeschluss aus Deutschland, es besteht der Verdacht einer Scheinehe!

    Auch sollte der zuk+nftige Ehepartner seine Eheschließungspapiere nach Deutschland mitnehmen, es gibt noch Standesämter die sich nicht um das rechtswriedrige Verbot einer Eheschließung, ohne ein Heiratsvisum kümmern! Wer sich mit mir in Verbindung setzen will, hier meine E-Mauladresse.: wolfgangbee@msn.com

    Antworten
  4. Auf deutsche Seite wie auf thai Seite der Konsulate wird alles getan um Austauschen zu vermeiden. Genau so schwer war es aus der DDR AUSZUREISEN.

    Antworten
  5. Zur Verständnis…
    Ich muss Flugtickets im Wert von 500€ kaufen ohne sicher zu sein ob meine Freundin ein Visum bekommt.
    Da Kann ich die Kohle ja gleich im Casino auf den Kopf hauen…

    Antworten
    • Na das ist anders herum genau so – wen wir länger als 30 Tage nach Thailand möchten brauchen wir ein Visum – dazu muss das Flugticket schon bei der Beantragung bei der Thai-Botschaft vorgelegt werden.

      Antworten
  6. Hallo, hab mal eine Frage. Eine Thaifrau über Facebook kennengelernt. Hat ein Schengenvisum für 90 Tage nach Deutschland, wobei die nur eine schriftliche Einladung und Kopie von mein Reisepass brauchte. Etwas Merkwürdig ?

    Antworten
  7. Hy.eine frage zur einladung wie oft ist es möglich einzuladen und geht es auch irgend wann einmal länger als 90 tage? Im Moment sieht es so aus 3monate einladen 3 monate muss man zuhause sein..sprich 2 mal im jahr möglich für je 3 monate.geht das ganze auch einmal länger ?

    Antworten
  8. Hi geht irgendwann einmal das man ein längeres Visum bekommt als 3 Monate? Oder geht das so ewig 3monate visa 3 monate zuhause? Ausser heirat natürlich.

    Antworten
  9. Hallo
    eine Frage
    Ist es nicht möglich als Thailänder/in möglich nach Deutschland zu reisen ohne jemand in Deutschland zu Kennen.
    Es muss doch möglich sein mit einem Visa und einer gebuchten Reise im Reisebüro nach Deutschland zu reisen von Thailand aus.

    Antworten
    • Das geht natürlich, aber dennoch ist der bürokratische Aufwand gigantisch. Nur mal ein paar Beispiele, was so für ein Touristenvisum benötigt wird. Reisepass, Belehrung etc. lasse ich mal weg.

      1. Beschäftigungsnachweis

      2. Hotelreservierungen

      3. bei mehreren Ländern die genaue Reiseroute

      4. Nachweis der Flugreservierung

      5. Bescheinigung des Reisebüros (bei organisierten Reisen)

      6. Nachweis von Immobilieneigentum (wenn vorhanden)

      7. Kontoauszüge der letzten 3 Monate

      Die vollständige Liste kann man hier einsehen: https://bangkok.diplo.de/th-de/service/05-VisaEinreise/03-touristenvisum/1372808

      Letztlich geht es auch beim Touristenvisum darum nachzuweisen, dass die Rückkehrbereitschaft gegeben ist. Gibt es da Zweifel, wird der Antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt.

      Antworten
  10. Hallo,

    ich will meine Thai-Freundin nach Deutschland einladen. Meine Thai-Freundin arbeitet aktuell zuhause und verkauft essen. Sie hat hierfür kein Unternehmen angemeldet, da das in Thailand nicht notwendig ist. Sie hat eine Verpflichtungserklärung mit Nachweiss der finanziellen Leistungsfähigkeit von mir, Geburtsurkunde + Hausregister für Ihre Kinder, Kopie des Personalausweises von ihrem behinderten Bruder, Bestätigung für ihre Sozialversicherung, Bestätigung für ein Bankkonto und eine Bestätigung für einen Versicherungsvertrag. Zudem habe ich einen Brief geschrieben, dass wir uns in Phuket kennengelernt haben, wir uns 2 Jahre kennen, ich Sie 3 mal besucht habe, wir ein Päärchen sind und dass sie nach ihrem Aufenthalt wieder nach Thailand will, da sie Ihre Kinder versorgen muss (diese leben aktuell bei der Oma). Ach ja sie ist geschieden.
    Mit den Dokumenten wollen wir belegen, dass ihr Leben in Thailand ist und sie rückkehrbereit ist.
    Haben wir so eine Chance ohne Flugbuchung, ohne feste Arbeit und ohne finanzielle Nachweise ihrerseits?
    Wie gesagt eine Verplichtungserklärung mit finanziellem Nachweis von mir besteht.

    Danke für Eure schnellen Antworten

    Viele Grüße

    Antworten
    • Ja, wir haben es gerade geschafft. Keine Sicherheiten, keine Arbeit, keine Sozialversicherung aber mit Einladungsschreiben, dass sehr ausführlich war und die Umstände erklärt hat.

      Antworten
  11. Hallo ThaiFM, für meine Thaifreundin wurde das Besuchervisum abgelehnt mit der Begründung auf mangelnde Rückkehrbereitschaft nach Ablauf der 90 Tage.
    Obwohl der Visumsantrag mit allen Dokumente eingereicht wurde, kam es zur Ablehnung.

    Nun meine Frage:
    Gibt es für das Remonstration Verfahren eine Vorlage, Bsp, Texte oder Anleitung wie das Schreiben auszusehen hat bezüglich der Rechtsform.
    Bin über jeder Hilfe, die mir weiterhilft, sehr dankbar.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Yvan Sierp Antworten abbrechen